Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anreise / Abreise
    Anreise Mo-Fr. ab 14 Uhr, Sonnabend von 14-16 Uhr
    Abreise bis 10 Uhr
    Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der
    Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48
    Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen
    Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund
    verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
  2. Sonderwünsche und Nebenabreden
    sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
  3. Bezahlung
    Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
    Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
    Reservierungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 10 Tage vor
    Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so
    kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur
    Neuvermietung. Zuzüglich zum Buchungspreis ist vor Ort die Kurtaxe in bar zu entrichten. Deren
    Höhe wird von der Stadt festgelegt.
  4. Tierhaltung
    Haustiere sind in den Ferienwohnungen nicht erlaubt.
  5. Rücktritt
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des
    Rücktritts sind Sie zur vollen Zahlung des Reisepreises verpflichtet. Eine Ersatzperson, die zu
    genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche
    Benachrichtigung genügt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
    In Abstimmung mit dem Vermieter kann die Möglichkeit einer Umbuchung (ggf. zu geänderten
    Bedingungen) geprüft werden.
    Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer
    Umstände (wie z. B. bei Unfall des Gastgebers) sowie andere nicht zu vertretende
    Umstände die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung
    der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz –
    eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
  6. Pflichten des Mieters
    Die Ferienwohnung, das Inventar und die Außenanlagen sind schonend und pfleglich zu behandeln
    und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen,
    insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner
    Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
    Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung
    des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die
    Ferienwohnung verlassen. Der Mietzins ist für den gebuchten Zeitraum zu zahlen. Wenn während
    des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und/oder dessen Inventar auftreten, ist der
    Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
    Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet
    werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln
    ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich
    vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes
    bzw. nach Verlassen der Ferien-wohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom
    Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter
    verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer
    Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
    Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu
    reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
    Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt
    werden.
  7. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
    Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
    Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
  8. Haftung
    Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und
    Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt
    unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher
    Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist
    aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des
    Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die
    An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet
    nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw.
    Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
  9. Schlussbestimmungen
    Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-
    prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter
    behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine
    oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt
    dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine
    wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am
    Nähesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des
    Vermieters.